Elterngeld berechnen und planen.

Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus im Plan beider Eltern: Was kommt monatlich, und wie groß ist die Lücke zum bisherigen Netto? Jede Annahme nennt ihre Quelle.

Kompakt

Stand: Oktober 2026Annahmen und Quellen zuletzt geprüft am 24.10.2026. Was geprüft wird

Quellen und Regeln

Der Rechner bildet das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nach. Die Höhe hängt vom Netto im Sinne des Gesetzes ab, und das rechnet er als Näherung. Was keine Quelle hat, ist als eigene Annahme gekennzeichnet. Stand der Recherche: Oktober 2026.

  1. BEEG, Gesetzestext (§ 1 Abs. 8, § 2b): Kein Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten Veranlagungszeitraum vor der Geburt über 175.000 € lag, bei Paaren zählt die Summe. Bemessungszeitraum sind die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat.
  2. § 2 BEEG: Höhe des Elterngeldes und §§ 2c bis 2f: 67 % des Netto-Einkommens, höchstens 1.800 € und mindestens 300 € im Monat. Unter 1.000 € steigt der Satz um 0,1 Prozentpunkte je 2 € bis auf 100 %, über 1.200 € sinkt er um 0,1 Prozentpunkte je 2 € bis auf 65 %. Angesetzt werden höchstens 2.770 € Netto. Das Netto ergibt sich aus den Einnahmen minus einem Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, Steuern (Kirchensteuer mit 8 %) und pauschalen Sozialabgaben von 9 % (Kranken- und Pflegeversicherung), 10 % (Rente) und 2 % (Arbeitsförderung). Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag setzt der Rechner mit 1.230 € an, die Lohnsteuer als Näherung mit dem Einkommensteuertarif des Vorjahres der Geburt und pauschalen Vorsorgeabzügen: Tarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €) laut § 32a EStG in der Fassung des Steuerfortentwicklungsgesetzes, Tarif 2025 (Grundfreibetrag 12.096 €) laut einer Formelzusammenstellung einer Drittseite. Den Solidaritätszuschlag rechnet der Rechner mit den Freigrenzen 19.950 € und 39.900 € weiter. Das Amt rechnet nach dem Lohnsteuer-Programmablaufplan des Vorjahres der Geburt, der Wert kann deshalb um einige Euro abweichen.
  3. §§ 4, 4a, 4b BEEG: Zusammen stehen 12 Monatsbeträge Basiselterngeld zu, 2 Partnermonate kommen hinzu, wenn ein Elternteil das Einkommen in mindestens 2 Lebensmonaten mindert. Statt eines Basismonats gibt es zwei Monate Elterngeld Plus, höchstens halb so hoch (Mindestbetrag 150 €) und bis zum 32. Lebensmonat, ab dem 15. Lebensmonat nur ohne Unterbrechung. Der Partnerschaftsbonus: Beide arbeiten im Schnitt 24 bis 32 Wochenstunden, je Elternteil gibt es 2 bis 4 zusätzliche Plus-Monate, gleichzeitig und hintereinander. Basiselterngeld beider Eltern gleichzeitig ist nur in einem einzigen der ersten 12 Lebensmonate möglich (§ 4 Abs. 6), Ausnahmen gelten unter anderem bei Mehrlingen, Frühgeburten und Behinderung des Kindes. Elterngeld Plus darf auch gleichzeitig bezogen werden.
  4. § 3 BEEG: Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden ab dem Tag der Geburt auf das Elterngeld angerechnet. Der Rechner setzt dafür vereinfacht die ersten zwei Lebensmonate der Mutter mit vollem Netto an.
  5. § 2a BEEG: Geschwisterbonus 10 %, mindestens 75 €, bei zwei Kindern unter 3 Jahren oder drei und mehr Kindern unter 6 Jahren im Haushalt. Mehrlingszuschlag 300 € für das zweite und jedes weitere Kind. Bei Elterngeld Plus werden Mindestbetrag und Zuschlag halbiert.
  6. rechner-hub.de: Elterngeld-Kürzung 2027 (Stand Oktober 2026, Händler- und Rechnerseite, Sekundärquelle, veröffentlicht am 21.09.2026): Ein Gesetzentwurf des Familienministeriums liegt seit dem 6. Juli 2026 in der Ressortabstimmung und sieht für Geburten ab dem 1. November 2027 vor: 12 statt 14 Monate, ein 3/6/3-Modell, Mindestbetrag 330 €, Höchstbetrag 1.900 €. Beschlossen ist nichts, der Rechner rechnet mit dem geltenden Recht. Das Startdatum 1. November 2027 nennt nur diese Sekundärquelle, die Eckwerte (12 Monate, 3/6/3, 330 und 1.900 €) bestätigen auch taz (07.07.2026) und finber.de, beide nach Aussagen des Ministeriums bei der Regierungspressekonferenz vom 07.07.2026. Den Entwurfstext selbst habe ich nicht gesehen, ein Kabinettsbeschluss ist mir nicht bekannt. Bei einer Geburt vor einem möglichen Start gilt weiter das heutige Recht.
  7. Arbeitskammer des Saarlandes: Sozialversicherungswerte 07/2026: Für das tatsächliche Netto im Job verwendet der Rechner die Arbeitnehmeranteile 2026 (Rente 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus Ø 1,45 % Zusatzbeitrag, Pflege 1,8 %) mit den Beitragsbemessungsgrenzen 8.450 € und 5.812,50 € im Monat.
  8. IHK Region Stuttgart: Mutterschutz und Elternzeit (Stand März 2023, Rechtsstand für Geburten ab 1.9.2021): Elternzeit ist etwas anderes als Elterngeld. Sie ist der unbezahlte Anspruch auf Freistellung, bis zu drei Jahre je Elternteil (§ 15 BEEG), mit schriftlicher Anmeldung beim Arbeitgeber 7 Wochen vorher bis zum dritten Geburtstag, sonst 13 Wochen (§ 16 BEEG), Kündigungsschutz ab Verlangen (§ 18 BEEG) und höchstens 32 Wochenstunden Teilzeit. Der Rechner prüft das nicht, der Bezug von Elterngeld und die Elternzeit müssen getrennt beantragt werden. Der Rechtsstand der Seite ist von 2023, die Regeln selbst stehen im BEEG (§ 15 Abs. 2 und 4: bis zum dritten Geburtstag, im Monatsdurchschnitt höchstens 32 Wochenstunden Erwerbstätigkeit, 24 Monate zwischen drittem und achtem Geburtstag; § 16 Abs. 1: 7 beziehungsweise 13 Wochen Frist in Textform; § 18: Kündigungsschutz ab Verlangen, frühestens 8 beziehungsweise 14 Wochen vor Beginn).
  9. §§ 7 und 12 BEEG (abgerufen am 24.10.2026), Antrag und Planung: Elterngeld wird schriftlich beantragt, rückwirkend gibt es nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat des Antragseingangs Geld. Im Antrag legt ihr fest, für welche Lebensmonate ihr Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus wollt. Diese Entscheidung könnt ihr bis zum Ende des Bezugszeitraums ändern, auch das wirkt höchstens drei Monate zurück, und bereits gezahlte Monatsbeträge nur in Härtefällen. Beide Eltern bestätigen den Antrag. Zuständig ist die Elterngeldstelle am Wohnsitz des Kindes, welche Behörde das ist, bestimmt das Bundesland. Deshalb den Antrag früh stellen, am besten in den ersten Wochen nach der Geburt.
  10. § 13 BEEG und § 84 SGG (abgerufen am 24.10.2026), Rechtsbehelf: Gegen den Bescheid der Elterngeldstelle ist der Widerspruch möglich, die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat. Danach ist der Weg zu den Sozialgerichten offen. Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung, das Geld fließt in der Zwischenzeit also nicht automatisch. Das ist keine Rechtsberatung, im Streitfall helfen Beratungsstellen, Sozialverbände oder Fachanwälte.

Nicht belegt und eigene Annahmen sind die Startwerte der Gehälter, das Teilzeit-Brutto und die Aufteilung der Monate. Der Rechner ersetzt keinen Antrag und keine Auskunft deiner Elterngeldstelle, die den Betrag verbindlich festsetzt.

Elterngeld: Wie es berechnet wird und worauf es beim Plan ankommt

Elterngeld ersetzt einen Teil des weggefallenen Einkommens, wenn ein Elternteil nach der Geburt zu Hause bleibt oder weniger arbeitet. Es beträgt in der Regel 67 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Bei kleinen Einkommen steigt der Satz bis auf 100 Prozent, bei höheren sinkt er bis auf 65 Prozent. Maßgeblich ist nicht das echte Netto, sondern ein Netto nach den Regeln des Gesetzes, mit pauschalen Abzügen für die Sozialabgaben. Der Rechner nähert es an und nennt dafür seine Annahmen.

Beide Eltern zusammen haben Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld, dazu kommen 2 Partnermonate, wenn ein Elternteil mindestens 2 Monate nimmt. Wer in Teilzeit arbeiten will, kann aus einem Basismonat zwei Monate Elterngeld Plus machen, jeweils mit höchstens dem halben Betrag. Arbeiten beide 24 bis 32 Stunden in der Woche, gibt es den Partnerschaftsbonus mit 2 bis 4 weiteren Plus-Monaten je Elternteil. Das lohnt sich nicht immer: Der Rechner zeigt dir mehrere Pläne mit denselben Gehältern nebeneinander, damit du die Lücke zum bisherigen Netto siehst.

Wichtig ist die Rolle der Steuerklasse und des Gehalts: Wer in Klasse V war, hat ein niedrigeres Elterngeld-Netto, und bei hohem Gehalt greift der Höchstbetrag von 1.800 Euro, sodass die Lücke zum Netto im Job wächst. Beachte außerdem, dass Elterngeld steuerfrei ist, aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen kann, und dass der Rechner die geplante Reform für Geburten ab November 2027 nicht einrechnet, weil sie noch nicht beschlossen ist. Der Bescheid der Elterngeldstelle ist verbindlich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Elterngeld?

Meist 65 bis 67 Prozent des Netto-Einkommens im Sinne des Gesetzes, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Bei Einkommen unter 1.000 Euro Netto steigt der Satz bis auf 100 Prozent.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus?

Aus einem Basismonat werden zwei Plus-Monate mit höchstens dem halben Betrag. Plus ist für Eltern gedacht, die in Teilzeit arbeiten, weil das Elterngeld dann auf die Differenz zum früheren Einkommen berechnet wird und länger fließt.

Gibt es eine Einkommensgrenze?

Ja. Liegt das zu versteuernde Einkommen der Eltern im letzten Jahr vor der Geburt über 175.000 Euro, besteht kein Anspruch. Der Rechner weist nur darauf hin und prüft die Grenze nicht genau.