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Brutto und Netto.

Was bleibt von deinem Gehalt? Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben 2026, mit Steuerklassenvergleich und dem, was dein Arbeitgeber zusätzlich zahlt. Jede Annahme nennt ihre Quelle.

Kompakt

Stand: Oktober 2026Annahmen und Quellen zuletzt geprüft am 29.10.2026. Was geprüft wird

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Netto bei steigendem Brutto

Steuerklassen im Vergleich

Was dein Arbeitgeber zusätzlich zahlt

Gesetzlich Versicherte, Stand 2026, Beschäftigung außerhalb Sachsens. Nicht enthalten: private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, Faktorverfahren bei Klasse IV und geldwerte Vorteile. Die Lohnsteuer folgt dem Programmablaufplan in vereinfachter Form, bei einem 13. oder 14. Gehalt wird mit dem Jahresbrutto gerechnet. Maßgeblich ist immer die Abrechnung deines Arbeitgebers.

Quellen für die Voreinstellungen

Was keine Quelle hat, ist als eigene Annahme gekennzeichnet. Du kannst jeden Wert ändern. Stand der Recherche: Oktober 2026.

  1. lohn-info.de: Sozialversicherungsbeiträge 2026 (abgerufen am 29.10.2026): Beitragsbemessungsgrenzen 5.812,50 € im Monat (Kranken- und Pflegeversicherung) und 8.450 € (Renten- und Arbeitslosenversicherung). Beitragssätze: Rente 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Krankenversicherung 14,6 % plus Zusatzbeitrag (durchschnittlich 2,9 %), Pflege 3,6 %, jeweils zur Hälfte. Kinderlose zahlen 0,6 Punkte mehr, ab dem zweiten Kind sinkt der Pflegebeitrag um 0,25 Punkte je Kind, höchstens um 1,0. Minijob bis 603 €, Übergangsbereich bis 2.000 €.
  2. Techniker Krankenkasse: Solidaritätszuschlag 2026 (abgerufen am 29.10.2026): Freigrenze 20.350 € Lohnsteuer im Jahr (40.700 € bei Zusammenveranlagung), darüber höchstens 11,9 % des Unterschieds, ab der Milderungszone voll 5,5 %.
  3. BARMER: Freibeträge nach dem EStG (abgerufen am 29.10.2026): Grundfreibetrag 12.348 €, Kinderfreibetrag 3.414 € und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung 1.464 € je Elternteil, zusammen 4.878 € je Kind und Elternteil. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 4.260 € plus 240 € je weiterem Kind.
  4. lohndialog.de: Midijob 2026 (abgerufen am 29.10.2026): Im Übergangsbereich zahlt der Arbeitnehmer auf eine reduzierte Einnahme, nach der Formel 1,431639227 × Entgelt − 863,2784538 (Faktor F 2026: 0,6619).
  5. deutschland-rechner.de: Brutto-Netto-Tabelle 2026 (abgerufen am 29.10.2026): Nettowerte für Klasse I bis VI bei 1.000 bis 10.000 € Brutto, gesetzlich versichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag, ohne Kirchensteuer; Klasse II mit einem Kind, die übrigen ohne Kinder. Die Berechnung hier weicht davon bei Brutto ab 2.000 € nicht um mehr als einen Euro ab; im Übergangsbereich bis etwa 1,50 €. Zusätzlich stimmt die Lohnsteuer bei 4.000 € brutto in Klasse I (524,50 € im Monat) mit steuerklassen.com überein.
  6. Stiftung Warentest: Brutto-Netto-Rechner (abgerufen am 29.10.2026): Beispiele für Klasse I mit 2,9 % Zusatzbeitrag: 7.000 € brutto ergeben 4.179,58 € netto, 4.200 € brutto 2.712,59 €. Die Berechnung hier trifft beide auf den Cent.
  7. Einkommensteuertarif 2026 und Pauschbeträge: Der Tarif (Grundfreibetrag 12.348 €) ist derselbe wie im Elterngeld-Rechner, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € und Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € sind gesetzliche Pauschalen. Die Steuerklassen V und VI folgen der Form des Programmablaufplans mit den Eckwerten 14.071, 34.939 und 222.260 €. Diese Eckwerte stammen aus dem Plan für 2025 und wurden an den Tabellenwerten für 2026 geprüft, nicht an der amtlichen Fassung.

Eigene Annahmen ohne Quelle: Die Vorsorgepauschale (der Teil der Sozialabgaben, der die Lohnsteuer senkt) rechnet mit Rente, Krankenversicherung mit 7 % plus halbem Zusatzbeitrag und Pflege, ohne Arbeitslosenversicherung. Diese Wahl wurde so getroffen, weil sie die veröffentlichten Tabellenwerte trifft. Kinder und Kirchensteuer sind nicht mit einer Tabelle abgeglichen, sie folgen den gesetzlichen Regeln.

Brutto und Netto: Was von deinem Gehalt übrig bleibt

Vom Bruttogehalt gehen zwei Arten von Abzügen ab: Steuern und Sozialversicherung. Die Sozialversicherung besteht aus Rente, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Du trägst jeweils etwa die Hälfte der Beiträge, den Rest zahlt dein Arbeitgeber zusätzlich zum Brutto. Die Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an, 2026 sind das 5.812,50 Euro im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung und 8.450 Euro für Rente und Arbeitslosenversicherung. Wer mehr verdient, zahlt auf den Rest keine Sozialabgaben mehr.

Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommensteuertarif. Von deinem Brutto werden zuerst Pauschalen abgezogen, dazu ein Teil der Sozialabgaben, der sogenannten Vorsorgepauschale. Auf den Rest gilt der Tarif: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr fällt keine Steuer an, danach steigt der Satz schrittweise bis 42 Prozent. Dazu kommen der Solidaritätszuschlag, den seit 2021 nur noch Besserverdienende zahlen, und gegebenenfalls Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer.

Die Steuerklasse ändert nur, wie viel in jedem Monat abgezogen wird. Klasse I gilt für Ledige, III und V für Verheiratete mit unterschiedlichem Einkommen, IV für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen, II für Alleinerziehende. In Klasse III wird wenig abgezogen, in V viel. Die endgültige Steuer ergibt sich erst in der Steuererklärung, bei III und V kann deshalb eine Nachzahlung entstehen. Der Rechner zeigt für dein Brutto alle Klassen nebeneinander.

Kinder wirken an zwei Stellen. In der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag um 0,25 Punkte je Kind, höchstens um einen Punkt. Bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer rechnet das Finanzamt mit dem Kinderfreibetrag. Die Lohnsteuer selbst ändern Kinder kaum, das Kindergeld wird getrennt ausgezahlt.

Der Rechner ist eine Näherung. Er trifft die veröffentlichte Brutto-Netto-Tabelle für 2026 für gesetzlich Versicherte auf wenige Cent genau, kennt aber nicht alles: private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte und Sachbezüge fehlen. Maßgeblich ist immer die Abrechnung deines Arbeitgebers.

Häufige Fragen

Wie viel Netto bleibt von 4.000 Euro brutto?

In Steuerklasse I ohne Kinder und Kirchensteuer sind es mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent etwa 2.606 Euro im Monat. Mit Kirchensteuer oder Kindern ändert sich das leicht. Im Rechner kannst du beides einstellen.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse III und IV?

In Klasse IV werden beide Partner wie Ledige besteuert, in Klasse III wird das Einkommen mit dem Partner gemeinsam betrachtet, der in Klasse V deutlich mehr abgezogen bekommt. Über das Jahr gleicht die Steuererklärung die Unterschiede aus, im Monat hat der Partner in III mehr netto.

Warum zahlt jemand mit hohem Gehalt nicht mehr Sozialabgaben?

Weil es Beitragsbemessungsgrenzen gibt. Oberhalb von 8.450 Euro im Monat steigt die Rentenversicherung nicht weiter, oberhalb von 5.812,50 Euro die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Steuer steigt dagegen weiter.

Was passiert beim Minijob?

Bis 603 Euro im Monat zahlst du als Minijobber keine Steuern und keine Sozialabgaben, der Arbeitgeber zahlt Pauschalen. Zwischen 603 und 2.000 Euro liegt der Übergangsbereich, in dem die Sozialabgaben für dich reduziert sind.

Wie genau ist der Rechner?

Für gesetzlich Versicherte ohne Besonderheiten trifft er die Tabellenwerte 2026 auf wenige Cent. Die Klassen II und VI treffen die Tabelle ebenfalls. Kinder und Kirchensteuer sind nicht mit einer Tabelle abgeglichen, folgen aber den gesetzlichen Regeln. Die amtliche Lohnabrechnung kann abweichen, etwa wegen Freibeträgen, privater Versicherung oder Sachbezügen.

Wo steht, wie viel mein Arbeitgeber zusätzlich zahlt?

Zu deinem Brutto zahlt der Arbeitgeber etwa 21 Prozent Sozialabgaben und Umlagen. Der Rechner zeigt die Beiträge ohne Umlagen, die tatsächlichen Kosten für den Arbeitgeber sind etwas höher.